Jokertage

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Regelung über den Bezug von Jokertagen

Gemäss der Volksschulverordnung können die Schülerinnen und Schüler dem Unterricht während zwei Tagen pro Schuljahr ohne Vorliegen von Dispensationsgründen fernbleiben. Der Bezug von Jokertagen ist mindestens eine Woche vorher der Klassenlehrperson über Escola zu melden.

Merkblatt zum Bezug von Jokertagen

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